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Das Insolvenzverfahren in Irland gilt als das schuldnerfreundlichste Privatinsolvenzverfahren in der EU. Aufgrund seiner zuverlässigen Planbarkeit ist es das sicherste und zugleich schnellste Insolvenzverfahren in der Europäischen Union.
Der große Vorteil der Irland-Insolvenz ist, dass Sie nach 12 Monaten automatisch die Restschuldbefreiung, den sogenannten Discharge, erhalten: Nach 12 Monaten sind Sie schuldenfrei.
Die Vorteile einer Insolvenz in Irland sind vielzählig. Hierzu gehört ein höherer Pfändungsfreibetrag, im Durchschnitt 3.500,– EUR oder mehr (je nachindividueller Situation). Auch während des Insolvenzverfahrens haben Sie eine Kreditkarte und ein Bankkonto. Eine Besonderheit im irischen Verfahren sind die sogenannten sozialen Kosten – diese beinhalten einen weiteren Freibetrag, welcher Ihnen während der Insolvenz zur Verfügung steht, um am sozialen Leben teilnehmen zu können (Freizeitaktivität mit Freunden, Pub- bzw. Bar-Abende mit Freunden, Freizeitpark, Urlaub usw.).
Zunächst ist zu erwähnen, dass für jeden Bürger der EU ein Insolvenzverfahren in Irland möglich ist. Egal, aus welchem Mitgliedsstaat er kommt. Möglich macht dies das Recht der Reise- und Niederlassungsfreiheit, welches in den Verträgen zur Gründung der Europäischen Union verankert ist (nähere Informationen hierzu finden Sie hier). Dieses gilt für jeden Bürger in der Europäischen Union gleichermaßen. Auch für die Bürger, die Schulden haben.
Für eine EU-Insolvenz in Irland ist zwar der Umzug nach Irland erforderlich. Dies bedeutet jedoch nicht im Umkehrschluss, dass Sie sich z. B. in Deutschland oder Österreich nicht mehr aufhalten dürfen oder Ihre Familie, z. B. Kinder oder Ehepartner, mit umziehen müssen*. Schließlich stehen Sie nicht unter Landesarrest. Es kommt auf den Einzelfall an, welchen wir gerne im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs besprechen, um eine für Sie persönlich passende, individuelle Lösung zu finden.
Damit eine Insolvenz in Irland erfolgreich durchgeführt werden kann, muss im Vorfeld gemäß Art. 3 der europäischen Insolvenzverordnung der COMI (Lebensmittelpunkt), oder wie ihn die Verordnung nennt, der Verwaltungssitz, in Irland gebildet werden.
Nach Artikel 3 der europäischen Insolvenzverordnung ist der Lebensmittelpunkt in Irland bei einem Selbstständigen nach 3 Monaten anzunehmen, bei einem Arbeitnehmer nach 6 Monaten.
Dies bedeutet für einen Selbstständigen:
Eine andere Frist gilt für Arbeitnehmer.
Der Verwaltungssitz bedeutet aber nicht, 3 bzw. 6 Monate nur einen Mietvertrag zu haben, sondern der Definition nach, dass der Verwaltungssitz für Dritte von außen sichtbar in Irland liegt.
Aber auch vor Ablauf der vorgenannten Fristen ist die Eröffnung einer Insolvenz in Irland möglich. Hierbei ist zu beachten, dass dann der gewöhnliche Verwaltungssitz gegenüber dem Gericht zu beweisen ist.
Der Verwaltungssitz ist der Ort, an dem „ das Leben verwaltet wird“. Hierzu gehört unter anderem die:
Wir beraten Sie von der Errichtung Ihres Verwaltungssitzes in Irland über die Durchführung der Insolvenz in Irland bis zur Eintragung und Austragung Ihrer Schuldtitel in der SCHUFA, Creditreform, Bürgel usw. in Deutschland oder Österreich.
Wir begleiten Sie in Irland auch bei allen Behördengängen und Unternehmensterminen, um somit sicherzustellen, dass Ihr Lebensmittelpunkt für ein irisches Gericht nachprüfbar gebildet wird. Sie werden immer von einem ortskundigen, deutschsprachigen Mitarbeiter der Kanzlei Rieger & Partner begleitet.
Die folgenden Schritte variieren aufgrund der individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten.
Mandanten, die eine Gesellschaft in Irland gründen wollen, z. B. eine Limited (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
Für Mandanten, welche als Selbstständiger tätig werden wollen:
Für Mandanten, welche als Arbeitnehmer tätig werden wollen:
Erfahrungsbericht einer EU Insolvenz
Irland hat sich von einem der ärmsten Länder Europas zu einem der Länder mit dem höchsten Lohnniveau in der EU gemausert. Dies nicht zuletzt durch die Hilfe von EU-Geldern. Inzwischen beheimatet Irland den größten Anteil von sogenannten Global-Player-Unternehmen wie z. B. Apple, Google, Facebook, Starbucks, Amazon, PayPal und viele weitere namhafte Firmen.
Der Arbeitsmarkt in Irland
Der Arbeitsmarkt ist daher einer der lukrativsten in Europa, wenn es um ein gutes Einkommen und die besten Karriere-Zukunftsperspektiven geht.
Die meisten großen Unternehmen finden sich im Großraum Dublin (u. a. Google) und in Cork (Europasitz von Apple) wieder. Aber auch im ländlichen Raum finden sich umsatzstarke, weltweit agierende Unternehmen.
Der passende Arbeitsplatz in Irland
Um den passenden Arbeitsplatz zu finden, gibt es viele Möglichkeiten. Die erste Frage, die gestellt werden sollte: Möchte ich einen Job, der zu meinem bisherigen Lebenslauf passt, finden oder suche ich erst mal nur einen Job, der mich finanziell über Wasser hält? Je flexibler man bei der Jobsuche ist, umso schneller wird man einen lukrativen Job finden.
Für die meisten Mandanten empfiehlt sich ein Einstieg in einen deutschsprachigen Job, wofür es unzählige Angebote gibt. Geben Sie hierzu ganz einfach bei www.google.de „Deutschsprachige Jobs in Irland‟ ein. Sie werden feststellen, dass hier ein großer Bedarf an Personal besteht.
Sollten Sie spezielle Fachkenntnisse haben, so könnten Sie auch direkt nach den Spezifikationen Ihres Könnens suchen, z. B. „IT Manager‟, „Key Account Manager‟, „Carpenter‟ oder was auch immer Sie an Qualifikationen mitbringen.
Neben der Einzelrecherche können Sie aber auch ganz einfach nach einer „Personalagentur Jobs Irland‟ googeln. Auch hier finden sich viele Anbieter in Deutschland, die gezielt nach Personal für den irischen Arbeitsmarkt suchen.
Eine Personalagentur hat zwei ganz entscheidende Vorteile: Sie sprechen in der Regel nur mit einer Person und das meistens auf Deutsch, und die Agentur versucht, die passende Arbeitsstelle für Sie zu finden.
Neben diesen klassischen Angeboten kann es aber auch durchaus Sinn machen, sich in Facebook-Gruppen, die sich mit dem Thema Irland beschäftigen, anzumelden. Hier wäre zum Beispiel die Facebook-Gruppe „Deutsche in Irland‟ zu nennen. Dort wurden fast alle Themen, die Neuankömmlinge beschäftigen, auch zum Thema EU-Insolvenz, schon eingehend thematisiert. Auch kann man dort natürlich ganz einfach nach Jobangeboten fragen.
Für die Jobsuche in Irland sollten Sie sich auf jeden Fall einige Tage Zeit nehmen.
Die Erfahrung mit verschiedenen Mandanten hat des Weiteren auch gezeigt, dass es durchaus sinnvoll sein kann, sich direkt bei Unternehmen vorzustellen und am Empfang oder beim Chef (je nach Größe des Unternehmens) nach Jobs zu fragen. Ein mehrtägiger Aufenthalt in Irland hat schon sehr oft am schnellsten zu einem neuen Job geführt. Hierbei sollten Sie allerdings nicht erwähnen, dass Sie aufgrund einer Privatinsolvenz in Irland ansässig werden möchten.
Irland bietet ein breites Spektrum an Wohnmöglichkeiten. In den Großstädten Dublin, Cork, Galway und Waterford finden sich eher kleinere Apartments für Stadtmenschen. Diese sind je nach Lage teurer als in vielen deutschen Großstädten. In Dublin werden Sie in der Regel keinen Wohnraum unter 1.000,– EUR/Monat finden. Im ländlichen Raum jedoch können Sie an vielen Orten verträumte kleine oder größere Häuser oder auch ganze Schlösser zu sehr guten Konditionen mieten. Die Miete beginnt außerhalb der Ballungsgebiete bei ca. 550,– EUR/Monat. Dies erscheint auf den ersten Blick ebenfalls viel, hierbei dürfen Sie allerdings nicht vergessen, dass das Lohnniveau deutlich höher ist als in anderen Ländern wie z. B. Deutschland.
Die besten und meisten freien Wohnangebote finden Sie auf den folgenden Seiten:
www.daft.ie
www.rent.ie
www.myhome.ie
Unsere Mitarbeiter vor Ort in Irland sind Ihnen bei Fragen zur Wohngegend und je nach Paket auch bei der Wohnungssuche gerne aktiv behilflich.
Der größte Flughafen in Irland mit ca. 30 Millionen Passagieren pro Jahr liegt im Norden der Hauptstadt Irlands. Der Dubliner Airport zählt zu den 20 größten Flughäfen Europas und ist somit von fast allen Flughäfen in Europa gut zu erreichen. Der Flughafen Dublin wird in Deutschland u. a. aus Berlin, Hamburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, München und Frankfurt angeflogen. Ganz im Süden der grünen Insel liegt der kleine Flughafen Cork. Dieser zählt etwa 2,5 Millionen Passagiere und wird u. a. aus Berlin, Bremen, Dortmund und Düsseldorf angeflogen. Vereinzelt werden auch Flüge zum in der Nähe von Galway befindlichen Flughafen angeboten.
In Irland gibt es zwei große Fluglinien, die es regelmäßig mit dem Rest der Welt verbinden: Ryanair und Aer Lingus.
Je nachdem, welchen Ort Sie in Irland bewohnen oder besuchen möchten, kann es auch durchaus Sinn machen, nach Flügen in die nordirische Hauptstadt Belfast zu schauen. Belfast liegt nur gut eine Autostunde von der irischen Grenze und 2 Autostunden von Dublin entfernt.
Zwischen Dublin und Belfast verkehren zudem regelmäßig Bus- und Bahnverbindungen.
Für passende Flüge empfiehlt sich ein Blick in diverse Flugsuchmaschinen, wie z. B. www.swoodoo.com, www.skyscanner.com oder auch in die Google-Flugsuchfunktion https://www.google.com/flights.
Wenn Sie nicht gerne über den Wolken schweben, dann besteht auch die Möglichkeit einer Anreise per Schiff, entweder aus Roscoff in Frankreich oder aus dem Hafen Holyhead in Wales oder Liverpool in England.
Der Weg Ihrer An- und Abreise tangiert Ihr Vorhaben einer EU-Insolvenz nicht. Sie können während und vor der Privatinsolvenz jederzeit das Land nach Bedarf verlassen.
Nordirland gehört territorial seit dem irischen Unabhängigkeitskrieg im Jahre 1921 zum Vereinigten Königreich (United Kingdom) und ist somit seit dem Brexit, dem Austritt Großbritanniens aus der EU im Jahr 2021, nicht mehr Teil der Europäischen Union. Um eine EU-Insolvenz in Irland zu durchlaufen, können Sie daher nicht in Nordirland leben und arbeiten. Für Grenzpendler, die in Irland leben und in Nordirland arbeiten, wäre dies allerdings unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die Einreise nach Irland aus Nordirland ist jederzeit während der EU-Insolvenz möglich.
Die genauen Lebenshaltungskosten hängen sehr stark vom persönlichen Lebensstil ab. Wohnraum ist in der Hauptstadt Dublin fast so teuer wie in München oder London. Grundsätzlich zeigen Statistiken, dass die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten ca. 15 bis 20 % höher sind als in Deutschland. Auf der anderen Seite sind auch die Löhne und Gehälter um ca. 20–30 % höher als zum Beispiel in Deutschland. Günstiger Wohnraum im ländlichen Bereich beginnt bei ca. 550,– EUR / Monat. Günstiger als in Deutschland sind vor allem lokale Produkte wie Fleisch und Käse.
In der Privatinsolvenz in Irland dürfen Sie aber immer davon ausgehen, dass Sie deutlich mehr Geld zur freien Verfügung haben, als es in allen anderen Ländern der EU der Fall wäre.
Stand Juni 2022: Als direkte Folge der Pandemie im Jahr 2020/21 finden derzeit keine persönlichen Termine vor dem High Court in Irland statt. Die Verhandlung vor Gericht erfolgt ausschließlich per Video Call. Sie müssen, sofern Sie nicht wollen, an dem Termin nicht teilnehmen. Dies hat im Übrigen auch keine negativen Auswirkungen auf das Verfahren. Wir werden Sie bei dem Termin vertreten.
Wir führen eine Abfrage bei allen Amtsgerichten und Landgerichten von Ihren letzten Wohn- und Arbeitsorten durch. Weiter holen wir Daten von Wirtschaftsauskunfteien ein. Zusätzlich erfolgt eine Abfrage der Einträge im Vollstreckungsportal der Länder.
Anders als in Deutschland oder Österreich gibt es in Irland keinen festen Pfändungsfreibetrag. In Irland wird dies auch nicht Pfändungsfreibetrag, sondern „reasonable living expenses“, zu Deutsch „angemessene Lebenshaltungskosten“, genannt.
Die angemessenen Lebenshaltungskosten setzen sich zusammen aus Grundkosten + Wohnen + Kosten für ein Fahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel + Kosten für Kinder + Kosten aufgrund besonderer Umstände. Die Summe ergibt die persönlich errechneten angemessenen Lebenshaltungskosten (siehe folgende Grafik). Freibeträge von 3.500,– EUR sind in Irland keine Seltenheit.
Es kommt auf die individuelle Situation an. Im Nachfolgenden erklären wir Ihnen diese anhand von Beispielen.
Beispiel 1: „Ich lebe von meiner Frau getrennt. Wir sind weiterhin verheiratet. Meine Kinder leben bei Ihrer Mutter – wir haben das gemeinsame Sorgerecht.‟
In diesem Fall ist ein Umzug Ihrer Familie nicht notwendig. Hintergrund ist, dass Sie bereits von Ihrer Familie getrennt leben. Eine Verpflichtung zur Scheidung gibt es nicht. Denn schließlich haben auch verheiratete „Paare‟ das Recht, getrennt voneinander zu leben. Ein negatives Indiz dafür, dass Sie Ihren gewöhnlichen Verwaltungssitz nicht in Irland haben, ist dies nicht. Die EU-Insolvenz in Irland kann auch ohne Umzug der Familie erfolgen.
Beispiel 2: „Mein Mann und ich leben zusammen und sind verheiratet.‟
Auch in diesem Fall ist ein Umzug der gesamten Familie nicht notwendig. Hintergrund ist, dass Sie als Familie jederzeit das Recht haben, verheiratet zu sein und getrennt zu leben. Auch wenn Sie weiterhin als Paar zusammen sind, ist ein Umzug des Ehepartners nichts notwendig. Denn auch als verheiratetes Paar gibt es keine Verpflichtung, im selben Haus zusammenzuwohnen, ob dies nun üblich ist oder nicht. Eine Vorschrift, wie Sie Ihre Ehe zu führen haben, gibt es nicht.
Gerne erörtern wir mit Ihnen gemeinsam Ihre individuelle Situation und prüfen, ob eine EU-Insolvenz für Sie infrage kommt oder welche Schritte erforderlich sind, um eine EU-Insolvenz in Irland für Sie rechtssicher möglich zu machen.
Nein, das ist anders als in Deutschland nicht so ohne Weiteres möglich. Das irische Bankkonto ist vor und während der Privatinsolvenz vor Zugriffen von außen geschützt. Das Kapital auf ihrem neuen Konto ist vor sämtlichen Pfändungsmaßnahmen Ihrer Gläubiger erst mal sicher. Im Rahmen der Insolvenz erhält der Insolvenzverwalter jedoch die Möglichkeit des Geldmitteleinzugs.
In Irland gibt es für alleinstehende Personen zwei grundlegende Einkommensteuersätze. Diese liegen bei 20 % und 40 %.
20 % zahlen Sie als alleinstehende Person bis zu einem Jahreseinkommen von 33.800,– EUR. Für den Einkommensanteil ab 33.800,01 EUR werden 40 % Einkommenssteuer an den irischen Staat abgeführt.
Anders als die persönliche Einkommensteuer ist in Irland die Versteuerung in einer Kapitalgesellschaft LTD (Limited) allerdings sehr attraktiv. Hier werden nur 12,5 % des Gewinns als Körperschaftsteuer fällig.
Die Analyse bezüglich Ihrer zukünftigen Steuern nimmt bei unserer Beratung einen wesentlichen Punkt ein. Gerade in Bezug auf die EU-Insolvenz und eine mögliche neue Firmengründung müssen verschiedene Szenarien im Vorfeld gut geplant und durchdacht werden.
Jeder EU-Bürger hat das Recht, zu jedem Zeitpunkt aus welchem Grund auch immer in einen anderen Mitgliedsstaat, z. B. zur Durchführung einer Insolvenz nach Irland, zu ziehen. Es gibt keinen Straftatbestand in keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der sich „Insolvenzbetrug‟ nennt. Weder in Deutschland noch in Österreich, Irland, Spanien, Lettland, Frankreich usw.
Es ist Ihr gutes Recht als EU-Bürger, Ihren Wohnsitz nach Spanien zu verlagern, weil Sie dort das Wetter besser finden, oder nach Italien auszuwandern, weil Ihnen die Küche besser schmeckt, oder nach Irland zu gehen, weil Ihnen das Insolvenzrecht besser gefällt. Dies steht Ihnen immer frei.
Die Durchführung einer EU-Insolvenz in Irland ist keine Straftat, weder nach Rückkehr ins Heimatland noch in Irland selbst. Vielmehr wurden die Vorschriften zur Durchführung einer Insolvenz vom Gesetzgeber geschaffen, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich von einer hohen Schuldenlast zu befreien. Gerade weil bekannt ist, dass es in der Europäischen Union mit ihren 27 Mitgliedsstaaten unterschiedliche Rechtssysteme gibt, wurde zur Vereinheitlichung und für die Anerkennung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die europäische Insolvenzverordnung geschaffen.
So steht in den Erläuterungen zur EU-Insolvenzverordnung unter Punkt 8 Folgendes:
Zitat: „Zur Verwirklichung des Ziels einer Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Insolvenzverfahren mit grenzüberschreitender Wirkung ist es notwendig und angemessen, die Bestimmungen über den Gerichtsstand, die Anerkennung und das anwendbare Recht in diesem Bereich in einer Maßnahme der Union zu bündeln, die in den Mitgliedstaaten verbindlich ist und unmittelbar gilt.‟
Punkt 9 – Zitat: „Diese Verordnung sollte für alle Insolvenzverfahren gelten, die die in ihr festgelegten Voraussetzungen erfüllen, unabhängig davon, ob es sich beim Schuldner um eine natürliche oder juristische Person, einen Kaufmann oder eine Privatperson handelt …‟
Kurzum – einen Straftatbestand des Insolvenzbetrugs gibt es nicht. Möchten Sie mehr hierzu erfahren, empfehlen wir Ihnen folgendes Video. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen.
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