Insolvenz Lettland

Insolvenz in Lettland

Die Insolvenz in Lettland ist ein sehr beweisintensives Verfahren, das unter Umständen eine sehr kurze Entschuldungsfrist bietet. Im Falle, dass die Gläubiger sich nicht am Insolvenzverfahren in Lettland beteiligen, kann die sofortige Restschuldbefreiung, das bedeutet ohne Wohlverhaltensphase, abgeschlossen werden. Die Verfahrensdauer beträgt dann gerade einmal 9 Monate inkl. der COMI-Bildung. Die Lebenshaltungskosten, um den Lebensmittelpunkt (Verwaltungssitz) zu bilden, sind die günstigsten von allen EU-Insolvenzverfahren.

Vorteile während der Insolvenz in Lettland

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3599+ Bewertungen

Ablauf einer Insolvenz in Lettland

1

Kostenfreies Erstgespräch Kostenlose, ausführliche Grundberatung zur Planung und Einleitung der Verlegung Ihres Lebensmittelpunktes aus Deutschland

2

Bildung des Lebensmittelpunktes in Lettland (COMI)

3

Bankverbindungen, Versicherungen und Integration ins Sozialsystem in Lettland

4

Beratung und Aktivitäten beim lettischen Insolvenzgericht / Insolvenzverwalter / Behörden

5

Hilfe bei Job-Kontakten und Arbeitsmöglichkeiten

6

Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Insolvenz in Lettland

Grundvoraussetzung um in Lettland die Insolvenz zu eröffnen ist, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Lettland haben. Alles rund um den Lebensmittelpunkt, den Sitz Ihrer Verwaltung, erklären wir in diesem Video.

Eine Besonderheit im lettischen Insolvenzverfahren ist, dass Sie auch als Selbstständiger mindestens 6 Monate lang Steuerzahler in Lettland gewesen sein müssen, um die Insolvenz in Lettland eröffnen zu können. „Steuerzahler sein“ bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch Steuern bezahlt haben müssen – Sie müssen jedoch mit Steuernummer für mind. 6 Monate in Lettland registriert sein.

Weiterhin müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung (Insolvenz) Ihre Schulden einen Gesamtbetrag von 7.000,– EUR übersteigen und binnen eines Jahres fällig werden und nicht zur gesetzten Frist getilgt werden können. Dies bedeutet für Sie: Alle Forderungen, welche bereits gegen Sie tituliert wurden (Urteil, Mahn-, Vollstreckungsbescheid, notarielle Schuldanerkenntnis), sind sofort fällig und zählen daher ohne weitere Regelung als Schuldsumme. Kredite oder Leasingverträge müssen, sofern sie von der Insolvenz umfasst werden, binnen eines Jahres fällig werden. Jedoch gibt es auch für solche Forderungen, die weiter in der Zukunft liegen (über ein Jahr), die Möglichkeit, sie in die Insolvenz mit aufzunehmen. Selbstverständlich ist diese Prüfung Teil unserer Beratung.

Die zwei Phasen der Insolvenz in Lettland

Die Insolvenz in Lettland ist in zwei Phasen unterteilt. Direkt nachdem Sie durch das Gericht für bankrott erklärt worden sind, beginnt die Insolvenz in Lettland. Der Konkursverwalter, wie er in Lettland genannt wird, beginnt das vorhandene Vermögen, z. B. Immobilien oder Fahrzeuge, zu verwerten.

Ist das Insolvenzverfahren in Lettland abgeschlossen und es gibt kein Vermögen mehr, das verwertet werden kann (bis auf die monatlichen Einnahmen) wird das Insolvenzverfahren beendet und es wird in die zweite Phase eingetreten, der Entlastungsplan – in Deutschland würde dieser als Wohlverhaltensphase bezeichnet werden.

Hier gibt es nun 4 Varianten, wie das Verfahren erfolgreich mit der Restschuldbefreiung beendet werden kann. Die Verfahren werden nacheinander geprüft. Scheidet eine Variante aus, wird automatisch die nächste geprüft, bis Sie die Voraussetzung einer Variante erfüllen.

Variante 1 der Lettland-Insolvenz – kein Gläubiger beteiligt sich am Verfahren.

Die Variante 1 im lettischen Insolvenzverfahren ist jene, die jeder Schuldner im Optimalfall haben möchte. Sie bedeutet die sofortige Restschuldbefreiung ohne Wohlverhaltensphase, in welcher ein monatlicher Betrag an die Gläubiger entrichtet wird. Im Gesetz liest sich dies hervorragend, in der Praxis ist es jedoch fast ausgeschlossen, die sofortige Restschuldbefreiung zu erhalten. In den 7 Jahren, in denen wir die Insolvenz in Lettland für unsere Mandanten bereits durchführen, ist nur eine Handvoll in den Genuss der sofortigen Restschuldbefreiung gekommen.

Grund hierfür ist, dass die sofortige Restschuldbefreiung nur erteilt wird, wenn kein Gläubiger sich am Insolvenzverfahren in Lettland beteiligt.

Nachricht an die Gläubiger

Nachdem die Insolvenz in Lettland eröffnet wurde, wird der Insolvenzverwalter Ihre Gläubiger anschreiben. In diesem Schreiben wird den Gläubigern mitgeteilt, dass diese ihre Forderung bei der von Ihnen durchgeführten Insolvenz in Lettland anmelden können. Der Insolvenzverwalter wird dem Anschreiben an Ihren Gläubiger einen Vordruck beifügen, welcher nur noch vom Gläubiger ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Nach Eingang wird die Forderung aufgenommen und schon ist die sofortige Restschuldbefreiung Geschichte.

Die Insolvenz in Lettland bietet einige Vorteile – sich jedoch auf die sofortige Restschuldbefreiung zu verlassen, ist keine gute Option, da diese in nur wenigen Fällen erteilt wird. Wir empfehlen daher die Insolvenz in Lettland nur zu durchlaufen, wenn Sie Privatgläubiger, nicht jedoch Banken, Versicherungen oder Großkonzerne als Gläubiger haben. Sollte letzteres der Fall sein, empfehlen wir Irland, da bei der Insolvenz in Irland nach 12 Monaten automatisch Restschuldbefreiung erteilt und es in diesem Fall vollkommen unerheblich ist, ob ein Gläubiger seine Forderung angemeldet hat oder nicht – im Insolvenzverfahren in Irland ist nach 12 Monaten Schluss mit der Insolvenz.

Variante 2 der Lettland-Insolvenz – 50 % der Forderungssumme können bezahlt werden

Sofern Sie in der Lage sind mind. 50 % der Forderungssumme zu bezahlen, beträgt die Wohlverhaltensphase 6 Monate. Nach Ablauf von 6 Monaten erhalten Sie die Restschuldbefreiung und das Verfahren ist beendet.

Variante 3 der Insolvenz in Lettland – 20 % resp. 35 % der Forderungssumme können bezahlt werden.

Sofern Sie 1 Jahr nach Beginn der Insolvenz in Lettland mind. 35 % der Forderungssumme bezahlen können, wird das Verfahren mit der Erteilung der Restschuldbefreiung beendet.

Konnten Sie die 35 % nicht aufbringen, gibt es eine weitere Frist von 1 Jahr und 6 Monaten, in der Sie mind. 20 % der Forderungssumme bezahlen können, um das Verfahren danach durch Erteilung der Restschuldbefreiung zu beenden.

Variante 4 der Insolvenz in Lettland

Scheiden Variante 1–3 für Sie aus, kommt es zur Variante 4. Während des Insolvenzverfahrens in Lettland ist es nicht möglich, keiner geregelten Arbeit nachzugehen. Zuwendungen von Familienangehörigen werden nicht als Ihr Einkommen gewertet. In diesem Fall würde die Insolvenz zwar eröffnet, allerdings der Entlastungsplan nicht vom Gericht akzeptiert. Daher muss zwingend Einkommen durch Ihre persönliche Arbeitsleistung erzielt werden. Während der Wohlverhaltensphase wird pauschal ⅓ Ihres Einkommens an die Gläubiger ausgegeben.

Wenn die von den Gläubigern angemeldete Forderungssumme 30.000,– EUR nicht überschreitet, beträgt die Wohlverhaltensphase 1 Jahr.

Für den Fall, dass die angemeldete Forderungssumme bei Ihrer Insolvenz in Lettland 30.001,– EUR bis 150.000,– EUR beträgt, liegt die Wohlverhaltensphase bei 2 Jahren.

Bei einer Forderungssumme ab 150.001,– EUR beträgt die Wohlverhaltensphase 3 Jahre.

Pfändungsfreibetrag während der Insolvenz in Lettland

Der Pfändungsbetrag lässt sich leicht errechnen. ⅓ des monatlichen Einkommens wird zur Tilgung der Schuld an die Gläubiger genutzt. Dies bedeutet: Bei einem Einkommen von 900,– EUR werden 300,– EUR zur Tilgung der Schulden an die Gläubiger ausgegeben. Zu beachten ist, dass es einen Mindestbetrag gibt, welcher während der Insolvenz in Lettland an die Gläubiger ausgegeben werden muss. Dieser beträgt 166,67 EUR.

Insolvenzantrag in Lettland und Gerichtsverfahrenskosten

Der Antrag auf Insolvenz kann seit 2020 elektronisch bei Gericht eingereicht werden. Dem Antrag sind alle Schuldtitel und Dokumente beizulegen, aus welchen sich Ihre Schulden ergeben. Anders als bei der Insolvenz in Irland müssen Sie in Lettland nachweisen, dass Sie Schulden haben. Alle Dokumente, die bei Gericht eingereicht werden, müssen in die lettische Sprache übersetzt sein. Dies kann im Einzelfall zu sehr hohen Kosten führen, im Durchschnitt von bis zu 1.000,– EUR.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht über alle Dokumente verfügen, aus denen sich Ihre Schulden ergeben, empfehlen wir Ihnen die Insolvenz in Irland, da hier keine hohen Beweisanforderungen bestehen.

Die Gerichtsgebühr in Höhe von 1.000,– EUR sowie die 70,– EUR Verfahrensgebühr müssen vor Eröffnung des Antrags überwiesen werden.

Das Insolvenzverfahren in Lettland kann nicht eröffnet werden, wenn: